65 Jahre „Warschauer Vertrag“

Warschauer Vertrag, Copyright TvNVA
Am 14. Mai 1955 unterschrieben in der polnischen Hauptstadt Warschau die Vertreter von acht sozialistischen Staaten der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, welcher am 04.06.1955 nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Kraft trat.
Das Vertragswerk war die politisch und militärisch notwendige Antwort auf die Gründung der NATO und die Einbeziehung der BRD in dieses aggressive Militärbündnis. In der Folgezeit erwies sich der „Warschauer Vertrag“ als Hauptinstrument der sozialistischen Staaten zur Sicherung des militärischen Gleichgewichts und des politischen Status Quo in Europa. In Übereinstimmung mit der UN-Charta gingen die Mitglieder der Warschauer Vertragsorganisation die Verpflichtung ein, „sich in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu enthalten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln so zu lösen, dass der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.“ (Art. 1) Mit seiner Auflösung im Jahr 1991 ging eine wichtige Gegenkraft zu Militarismus, Expansionspolitik und Erpres-sung mit militärischer Gewalt in dieser Welt verloren. Über mehr als 30 Jahre standen die Angehörigen der NVA und der anderen bewaffneten Organe der DDR fest an der Seite ihrer Waffenbrüder und erfüllten ihre Verpflichtung zur Sicherung des Friedens in Europa. In dieser Tradition sehen wir uns als Soldaten des Friedens fest verwurzelt. Wir stehen in der von der DDR übernommenen Verantwortung, „dass nie wieder von deutschem Boden ein Krieg ausgehen darf.“

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